Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens sind die Abrechnung von Leistungen Dritter gegenüber gesetzlichen und privaten Kostenträgern, die Übernahme damit verbundener Finanzdienstleistungen wie Factoring, die Erbringung von EDV- und Büroleistungen, die Entwicklung von Software sowie der Handel mit Hard- und Softwareprodukten, soweit dies für den Betrieb der eigenen Leistungen erforderlich oder zweckdienlich ist.